AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Leistungen
GREEKLINE FERRIES, 74193 Schwaigern bietet insbesondere über die Domains greekline-ferries.de, greekline-ferries.com und greekline-ferries.net Informationen und Buchungsmöglichkeiten für die alle Fährverbindungen von Italien nach Griechenland, Griechenland nach Italien und innerhalb Griechenlands. GREEKLINE FERRIES tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen insbesondere von Fährverbindungen auf. Im Falle einer Buchung kommt der betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fährenbetreiber zustande. Daher wird zwischen dem Kunden und der GREEKLINE FERRIES eine entgeltliche Geschäftsbesorgung vereinbart. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von GREEKLINE FERRIES und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Beförderungsleistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fährenbetreiber wird insoweit verwiesen. Die Vermittler einzelner Beförderungsleistungen insbesondere von Fährverbindungen werden auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt, die wichtiger Bestandteil des zwischen GREEKLINE FERRIES und dem Kunden geschlossenen Vertrages werden. Individuelle Abreden müssen von GREEKLINE FERRIES ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Aufträge, die diese AGB ablehnen und auf die Geschäftsbedingungen des Kunden verweisen oder individuelle Abreden vorschlagen, werden nach Maßgabe dieser AGB ausgeführt, wenn neben der Annahme des Auftrages nicht auch ausdrücklich die Geschäftsbedingungen des Kunden oder dessen Individualabrede angenommen worden sind.
2. Abschluss eines Vermittlungsvertrages
GREEKLINE FERRIES versteht sich als Informationsvermittler über Fährverbindungen von Italien nach Griechenland, Griechenland nach Italien und innerhalb Griechenlands. Diese Informationen sind über Online-Dienste von GREEKLINE FERRIES, insbesondere über das Internet abrufbar. Die den Kunden so zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf Datenbeständen Dritter. Die von GREEKLINE FERRIES zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Aus dem Umstand, dass zu einer Anfrage, die nur unter Rückgriff auf Datenbestände Dritter ausgeführt werden kann, keine Fährverbindungen gefunden werden konnten kann nicht der Schluss gezogen werden, dass zum Zeitpunkt der Suche keine entsprechenden Verbindungen bestehen, sondern nur, dass diese bis zu diesem Zeitpunkt nicht in die Datenbestände eingepflegt oder von Dritter veröffentlich waren.
3. Buchungen von Fähren
Der Auftrag des Kunden an GREEKLINE FERRIES eine Beförderung auf einer Fähre zu buchen, kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über Online-Dienste wie das Internet erfolgen. Mit der Entgegennahme der schriftlichen, mündlichen oder durch Online-Dienste getätigten Buchung durch GREEKLINE FERRIES, kommt zwischen dem Kunden und GREEKLINE FERRIES ein Vertrag zustande. An den Buchungsauftrag ist der Kunden bis zur Entgegennahme durch GREEKLINE FERRIES , jedoch längstens 14 Tage nach Anmeldedatum gebunden. Nach und vor Entgegennahme der Buchung durch GREEKLINE FERRIES innerhalb der obigen Frist gelten die jeweiligen Bestimmungen des Fährenbetreibers sowie die vorliegenden Bestimmungen für Stornierungen und Änderungen eines Buchungsauftrags. Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichtet sich der Kunde, für deren Vertragspflicht (insbesondere für die Bezahlung) sowie für eigene Verpflichtung einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer. Die Annahme des Buchungsauftrages durch GREEKLINE FERRIES kann schriftlich, telefonisch, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Die vertragliche Pflicht der GREEKLINE FERRIES ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten der GREEKLINE FERRIES. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und GREEKLINE FERRIES auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Mit der verbindlichen Buchung bei GREEKLINE FERRIES werden vom Reisenden die o.g. Reisebedingungen ohne Einschränkung durch den Kunden anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
4. Haftung der GREEKLINE FERRIES als Vermittler
Die Angaben über die Fährverbindungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger (Fährenbetreiber). Sie stellen keine eigene Zusicherung der GREEKLINE FERRIES gegenüber dem Kunden/Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet GREEKLINE FERRIES nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger (Fährenbetreiber), sondern lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer. GREEKLINE FERRIES haftet ausdrücklich nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise. Bei Buchung, erteilen Sie uns die ausdrückliche Ermächtigung, im Auftrag des Fährenbetreibers den geschuldeten Reisepreis über Ihre Kreditkartennummer sofort einzuziehen.
5. Umbuchung / Stornierung / Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei aber Stornogebühren bis zu 100 % des Reisepreises anfallen können (je nach Fährenbetreiber). Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei GREEKLINE FERRIES. Storno und Umbuchung können nur über die GREEKLINE FERRIES erfolgen. Der Rücktritt kann per E-mail an info@greekline-ferries.de mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Die Beweislast für den Zugang der E-mail liegt beim Kunden. GREEKLINE FERRIES empfiehlt daher die Stornierung per Einschreibebrief mit Rückantwort an GREEKLINE FERRIES, Erlenstr. 33/3, 74193 Schwaigern. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann im Regelfall nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger (Fährenbetreiber) keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. GREEKLINE FERRIES behält sich vor, dem Kunden alle Kosten für eine Umbuchung in Rechnung zu stellen, sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 30 €. Stornierungsgebühren sind in den Tarifberschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträger (Fährenbetreiber) genannt.
6. Leistungsänderungen
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen insbesondere aus Witterungsgründen, der technische bedingte Einsatz einer anderen Fähre, aus Witterungsgründen bedingte Änderung der Häfen, sowie Wechsel der Fährenbetreiber sind vorbehalten. Dies gilt auch für aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderung der Fährenrouten, Änderung der Häfen oder der Fährenbetreiber. In diesem Falle ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit GREEKLINE FERRIES geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen GREEKLINE FERRIES für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden.
7. Fristlose Kündigung
Sowohl GREEKLINE FERRIES als auch dem Kunden steht das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung bedarf der Schriftform.Kündigt GREEKLINE FERRIES den Vertrag fristlos und liegt der wichtige Grund beim Kunden oder ist er vom Kunden zu verantworten, ist GREEKLINE FERRIES berechtigt, dem Kunden bislang erbrachten Leistungen anteilig zu berechnen. Kündigt der Kunde den Vertrag fristlos und liegt der wichtige Grund bei GREEKLINE FERRIES oder ist von GREEKLINE FERRIES zu verantworten, erkennt GREEKLINE FERRIES eine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach an.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. GREEKLINE FERRIES haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
9. Zahlung / Reiseunterlagen
Bei allen von GREEKLINE FERRIES vermittelten Fähren muss die Zahlung spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Auszahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. Werden durch den Kunden Zahlungsinformationen nur unvollständig oder falsch eingegeben, oder kann die von dem Kunden angegebene EC-Karte nicht belastet werden, kann GREEKLINE FERRIES die Ausführung der Vemittlungsleistung ablehnen. GREEKLINE FERRIES erfüllt ihre Vermittlungsleistung grundsätzlich mit dem Bereitstellen der Reiseunterlagen. Werden Dokumente/Reiseunterlagen von GREEKLINE FERRIES an den Kunden versendet, so trägt der Kunde die Transportgefahr. Dies gilt auch dann , wenn GREEKLINE FERRIES die Kosten der Versendung selbst trägt.
10. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet GREEKLINE FERRIES nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Datenschutz
Während der Geschäftsbeziehung werden die personenbezogenen Daten des Kunden bei GREEKLINE FERRIES gespeichert, genutzt und verarbeitet. Soweit zur Durchführung eines Vertrages erforderlich, ist GREEKLINE FERRIES berechtigt, diese Daten auch an Dritte weiterzugeben. GREEKLINE FERRIES wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden wahren. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten, z.B. zum Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, findet nicht statt. Nach Ablauf von einem Jahr nach Beendigung der Geschäftsbeziehung wird GREEKLINE FERRIES die personenbezogenen Daten des Kunden löschen. Sollte es während der Geschäftsbeziehung zu Unregelmäßigkeiten (z.B. Zahlungsverzug) kommen oder sonstige wichtige Gründe (z.B. anhängiges Gerichtsverfahren) vorliegen, behält sich GREEKLINE FERRIES das Recht vor die Daten des Kunden für die Dauer von drei Jahren zu speichern. Das Recht darüber hinausgehende Speicherung bleibt für die Fälle vorbehalten, in denen GREEKLINE FERRIES diese Daten weiterhin (z.B. Rechtsverfolgung) benötigt. Der Kunde kann die über ihn bei GREEKLINE FERRIES gespeicherten personenbezogenen Daten schriftlich abfragen.
12. Gerichtsstand
Der Kunde kann GREEKLINE FERRIES an dem Sitz der GREEKLINE FERRIES in Heilbronn verklagen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen.


